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Mit Sicherheit gut beraten...

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Auch auf Reisen den optimalen Versicherungsschutz

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Funktion der heimatlichen Vollversicherung während sich der Versicherte im Ausland aufhält. Vor allem Menschen, die für einen längeren Zeitraum oder sogar für unbestimmte Zeit (jedoch maximal fünf Jahre) ins Ausland gehen, müssen eine solche Versicherung abschließen.

Die Beitragshöhe berechnet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsanwärters, den gewählten Leistungen, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Aufenthaltsland. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland oft keinerlei Schutz. Dies gilt insbesondere bei Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU). Eine zusätzliche Absicherung ist daher unbedingt notwendig, um gegen mögliche Krankheiten oder Unfälle gewappnet zu sein.

 

Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Die Leistungen einer Auslandsreiseversicherung sind hauptsächlich auf Notfälle ausgerichtet. Psychologische Behandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen sind im Tarif der Auslandsreiseversicherung nicht enthalten.

Folgende Leistungen werden durch eine Auslandskrankenversicherung erbracht:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
  • die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10.000 Euro

Besondere Hinweise sind bei folgenden Personengruppen zu beachten:

  • Schwangere: Im Vertrag sollte explizit festgehalten werden, dass Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz auch im Ausland übernommen werden.
  • Sportler: Einige Versicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn sich der Versicherte bei einem Wettkampf oder beim Training verletzt.
  • Senioren: Die meisten Tarife für Senioren sind teurer als die normalen Tarife. Zudem gibt es teilweise Altershöchstgrenzen.
  • Chronisch Kranke: Die Kosten für die Behandlung einer chronischen Erkrankung werden nicht übernommen. Aber oft trägt die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten auch in Ländern außerhalb der EU.

Vorsicht bei Reisewarnungen:Wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das gewählte Urlaubsland gibt, so ist Vorsicht geboten und die Reise sollte vielleicht sogar umgebucht werden. Wird die Reise dennoch angetreten, so kann es sein, dass die Reisekrankenversicherung im Notfall die Kosten nicht trägt. Einige Versicherer bieten aber auch dann Schutz an. Aber seien Sie unbesorgt, denn genau diese kleinen aber wichtigen Details sind die Dinge, die wir hier im Agenturkollegium Berlin besonders beachten, um unseren Kunden, wie immer den optimalen Versicherungsschutz zu sichern.


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