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Pflegeversicherung

Pflegezusatzversicherung

Pflegeversicherung

Jetzt für den Pflegefall vorsorgen

Mit einer Pflegezusatzversicherung können sich Versicherte gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern. Der Pflegezusatz dient dabei als ergänzender und privater Schutz. Teilweise wird dieser Schutz durch den Pflege-Bahr auch staatlich gefördert. Die Kosten, die im Fall einer Pflege auftreten können, sind je nach Schweregrad sehr vielfältig. Zu den anfallenden Belastungen zählen nicht nur Ausgaben für das betreuende Pflegepersonal, sondern ebenso für Hilfsmittel, die Einrichtung und einiges mehr.

Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es 3 verschiedene Modelle:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Pflegekosten werden vom Staat nur teilweise übernommen
Zwar gibt es in Deutschland sowohl für private als auch für gesetzliche Versicherte mit der Pflegeversicherung eine Absicherung im Pflegefall. Jedoch reichen die Leistungen aus dieser Sozialversicherung häufig nicht aus, um die Aufwendungen vollständig zu decken. Deshalb sind viele Pflegebedürftige auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Damit nicht die Angehörigen die Mehrkosten tragen müssen, das Eigentum verkauft werden muss oder Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, kann die entstehende finanzielle Lücke mit einer privaten Pflegezusatzversicherung geschlossen werden.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Pflegekostenversicherung erstattet entstandene Kosten

Je nach Wahl der Pflegezusatzversicherung werden die vielfältigsten Ausgaben übernommen, die im Pflegefall entstehen können. Das betrifft die Pflegebedürftigkeit bei voll- oder teilstationärem Aufenthalt im Pflegeheim genauso wie die häusliche Pflege oder Kurzzeitpflege.
Die Versicherungsmodelle unterscheiden sich insbesondere darin, dass einige Tarife vorsehen, die Kosten nachträglich zu erstatten und andere ohne Einzelkostennachweise eine festgelegte Summe auszahlen. Zu den Pflegezusatzversicherungen zählen zunächst die Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen sowie die Pflegerentenversicherungen.

Bei der Pflegekostenversicherung richtet sich die Kostenerstattung nach den tatsächlich entstandenen Belastungen und ist je nach zugeteiltem Pflegegrad (vor 2017 als Pflegestufe bezeichnet) bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag möglich. Dem Versicherer müssen dementsprechend Rechnungen vorgelegt werden.

Pflegerentenversicherung als private Zusatzversicherung

Auch bei dieser Form der Pflegevorsorge spielt die Pflegestufe für die Leistung eine entscheidende Rolle. Das Geld ist für den Versicherten frei verfügbar. Die Pflegerente wird dabei in Kombination mit Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Todesfall und einer Altersrente angeboten. Sparvorgang und Versicherungsschutz werden bei dieser Variante der Pflegeversicherung miteinander kombiniert.

Daneben können Versicherte noch selbstständige abschließen, die bei Notwendigkeit einer Pflege eine monatliche Rente auszahlen. Die vereinbarte Leistung der Zusatzversicherung wird aber in der Regel erst ab Pflegegrad 5 bezahlt. Bei geringerer Pflegebedürftigkeit erfolgt die Auszahlung je nach Tarif nur anteilig oder überhaupt nicht.

Die Schwere der Pflegebedürftigkeit – Der Pflegegrad

Die Leistungen die Pflegebedürftige vom Staat erhalten sind vom jeweiligen Pflegegrad der Person abhängig. Seit der Pflegereform 2017 gibt es 5 Pflegegrade. Zuvor wurden die Patienten in 3 Pflegestufen eingeteilt. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Danach wird dieser durch einen Gutachter ermittelt. Auch bei den meisten Varianten einer Pflegezusatzversicherung orientieren sich die Versicherer bei den Leistungen am Pflegegrad des Versicherten.


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